AGB

1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote meines Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von meinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkenne ich nicht an, es sei denn
ich hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge werden schriftlich erteilt. Sie sind entgeltlich und unverbindlich. Bei Erteilung eines Auftrages wird im Umfang des
Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich
der gesamten angebotenen Leistung möglich.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind meine Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten auch erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf meinem Geschäftskonto als geleistet. Bei
Zahlungsverzug des Auftragsgebers ist der Auftragsnehmer berechtigt, bankmäßige Zinsen – Verzugszinsen zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug der Kunden werden sämtliche vorprozessuale Kosten (Inkasso) sowie Rechtsanwaltgebühren tarifmäßig verrechnet.
(lt. Verordnung des BMwA. BGBI. 1996/141 i.d.g.F.)

5. Vertragsrücktritt

Für den Fall, des Rücktrittes habe ich bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens zu begehren.

6. Verrechnung, Lieferung, Transport

Meine Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Montage. Auf Wunsch werden wir jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Bezahlung von mir erbracht bzw. organisiert.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mahnstundensatz als vereinbart gilt.
Die Verrechnung erfolgt ausschließlich nach tatsächlichem Arbeitsaufwand und verbrauchtem Material. Fahrzeit = Arbeitszeit.
Für Pläne, insbesondere der Statik, die seitens des Kunden an mich übergeben wurden, übernehme ich keine Produkthaftung.

7. Altteile

Altteile werden innerhalb 3 Tagen von uns entsorgt.

8. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung bin ich erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erfolgreich sind,
nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnehmen erfüllt hat.
Ich bin berechtigt, die vereinbarten Termin und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten.

9. Sonderbestellungen

Waren, welche von mir nicht katalogmäßig angeboten werden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung
ausgeschlossen, es sei den, dass mir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

10. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass
der Fehler in meiner Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von mir unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändung – verpflichtet sich der Kunde, auf mein Eigentum hinzuweisen
und mich unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von mir erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisförderung über
die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.

12. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde mir schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung meiner Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung meiner Forderungen zahlungshalber ab. Der
Kunde hat mir auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den
Geschäftsbuchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen mir gegenüber
im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in meinem Namen inne.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur
Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz meines Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig.

14. Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltene personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages
von mir automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, mir Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen
falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets
mein Eigentum; der Kunde erhält daran keine wir immer gearteten Werknutzungs- oder Verwendungsrechte.